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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.11.1972, Az.: III ZR 32/69

Rechtskraftwirkung; Feststellungsurteil; Stationierungsschaden; Ausschlußfrist; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.11.1972
Aktenzeichen
III ZR 32/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11196
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • VersR 1973, 15
  • VersR 1973, 156-158 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZZP 1974, 78-82

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Rechtskraftwirkung, die aus einem Feststellungsurteil erwächst, das über die Verpflichtung zum Ersatz von Stationierungsschäden ergangen ist, bezieht sich nur auf die Forderungen, die dabei zugrunde gelegt wurden.

2. Für weitere Forderungen muß der Kläger gesondert darlegen, die geltenden Ausschlußfristen gewahrt zu haben (vorliegend Art. 8 Abs. 6 FinVertr.).