Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.05.1983, Az.: BVerwG 3 C 9/82
Einfuhruntersuchungsgebühren; Nichtdiskriminierungsgebot; Abgaben zollgleicher Wirkung; Schweinefleischkonserven; Rindfleischkonserven; Einfuhr aus Drittländern; Gesundheitskontrollen
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 19.05.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 9/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11839
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Regensburg 22.09.1980 - R/N 5 K 80 A 299
Rechtsgrundlagen
- § 86 Abs. 1 VwGO
- § 1 Abs. 1 S. 1 EinfUKostV
- Art. 20 Abs. 2 EWGV 805/68
- Art. 17 Abs. 2 EWGV 2759/75
- Art. 17 EWGRL 99/77
Fundstelle
- ZfZ 1983, 341
Amtlicher Leitsatz
1. Die EWGRL 99/77 Art. 17 vom 21.12.1976 enthält eine Ausnahme von den in EWGV 805/68 Art. 20 Abs. 2 und in EWGV 2759/75 Art. 17 Abs. 2 bestimmten Verboten der Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung (sogenannte Nichtdiskriminierungsgebot)
2. Bei der Einfuhr von Schweinefleischkonserven und Rindfleischkonserven aus dritten Ländern ist die Erhebung von Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen gerechtfertigt, wenn auch im innergemeinschaftlichen Handel Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen, die aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften einheitlich vor dem Versand im Versandmitgliedstaat durchzuführen sind, erhoben werden.
3. Die Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen dürfen die Kosten der Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen.