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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.05.1983, Az.: BVerwG 3 C 9/82

Einfuhruntersuchungsgebühren; Nichtdiskriminierungsgebot; Abgaben zollgleicher Wirkung; Schweinefleischkonserven; Rindfleischkonserven; Einfuhr aus Drittländern; Gesundheitskontrollen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
19.05.1983
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 9/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11839
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Regensburg 22.09.1980 - R/N 5 K 80 A 299

Fundstelle

  • ZfZ 1983, 341

Amtlicher Leitsatz

1. Die EWGRL 99/77 Art. 17 vom 21.12.1976 enthält eine Ausnahme von den in EWGV 805/68 Art. 20 Abs. 2 und in EWGV 2759/75 Art. 17 Abs. 2 bestimmten Verboten der Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung (sogenannte Nichtdiskriminierungsgebot)

2. Bei der Einfuhr von Schweinefleischkonserven und Rindfleischkonserven aus dritten Ländern ist die Erhebung von Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen gerechtfertigt, wenn auch im innergemeinschaftlichen Handel Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen, die aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften einheitlich vor dem Versand im Versandmitgliedstaat durchzuführen sind, erhoben werden.

3. Die Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen dürfen die Kosten der Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen.