Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.11.1977, Az.: BVerwG 8 C 89/76
Anerkennung von juristischen Staatsprüfungen; Geltungsbereich des BVFG; Vertriebener; befähigung zum Richteramt; Heimatrecht
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 30.11.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 89/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11344
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Ansbach 09.07.1974 - AN 7558 - IV/73
- VGH München 29.07.1976 - 189 VII 74
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 55, 104 - 117
Amtlicher Leitsatz
Die Anerkennung einer von einem Vertriebenen im November 1957 in der Tschechoslowakei abgelegten juristischen Prüfung, die ihn dort zum Richteramt befähigte, als der 2. juristischen Staatsprüfung gleichwertig richtet sich danach, ob die Prüfung dem Kläger einen Kenntnisstand bescheinigt, der es ihm ermöglicht, sich von seinem Heimatrecht zu lösen und sich in absehbarer Zeit selbständig in die Hauptgebiete des im Geltungsbereich des BVFG geltenden Rechts einzuarbeiten.