Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.11.1973, Az.: 4 AZR 44/73
Tarifverträge; Bau; Wegezeitvergütung; Tatsächlicher Zeitaufwand; Fahrzeit; Benutzung des zeitlich günstigsten Verkehrsmittels
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.11.1973
- Aktenzeichen
- 4 AZR 44/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10079
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 05.12.1972 - 1 Sa 319/72
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1974, 877 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für die Dauer der Wegezeit kommt es nicht auf den tatsächlichen Zeitaufwand des Arbeitnehmers an; maßgebend ist vielmehr die Fahrzeit, die sich bei Benutzung des zeitlich günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels ergibt.