Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.12.1991, Az.: BVerwG 4 C 31/89
Baugenehmigungsfreiheit; Planungshoheit Gemeinde
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.12.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 31/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12551
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Koblenz 07.05.1987 - 1 K 318/85
- OVG Koblenz 23.02.1989 - 1 A 48/87
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJ 1992, 328 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1992, 878-879 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Verwirkung zum Nachteil der öffentlichen Hand.
2. Nimmt die Baugenehmigungsbehörde rechtsirrig die Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens an und unterläßt sie aus diesem Grund die bei Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens notwendige Beteiligung der Gemeinde, so kann dies die Planungshoheit der Gemeinde verletzen.
3. Begehrt die Gemeinde in einem solchen Fall, daß die Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung des ohne gemeindliche Beteiligung errichteten Vorhabens anordnet, so setzt dies eine Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zum Einschreiten voraus.
4. Die Bauaufsichtsbehörde hat bei ihrer Ermessensentscheidung die Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit entsprechend zu berücksichtigen.