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Bundessozialgericht
Urt. v. 18.12.1980, Az.: 8a RU 92/79

Anfängerschwimmkurs; Ausbildungsveranstaltung; Hilfe bei Unglücksfällen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
18.12.1980
Aktenzeichen
8a RU 92/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10794
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Bayreuth 19.09.1979 - S 11/7 U 42/79

Fundstelle

  • SozR 2200 § 539 Nr 75

Amtlicher Leitsatz

Anfängerschwimmkurse sind keine Ausbildungsveranstaltungen in einem Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, deren Teilnehmer nach § 539 Abs 1 Nr 8 RVO unfallversichert sind. Geschützt sind nur diejenigen, die unmittelbar für den Unternehmenszweck (Hilfe bei Unglücksfällen) ausgebildet werden.