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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1957, Az.: 2 AZR 56/55

Gesundheitspolizeiliche Verfügung; Lebensmittelbetrieb; Untersuchung der Belegschaften; Ansteckende Krankheiten; Interesse der Allgemeinheit; Arbeitszeit; Überstundenarbeit; Durchführung an arbeitsfreiem Tag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.05.1957
Aktenzeichen
2 AZR 56/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 4, 105 - 110
  • AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnanspruch
  • DB 1957, 535 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1957, 1006 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die durch gesundheitspolizeiliche Verfügung angeordnete Untersuchung der Belegschaften in den Lebensmittelbetrieben auf ansteckende Krankheiten geschieht sowohl im Interesse der Allgemeinheit wie, im unmittelbaren Ergebnis, auch im Interesse der einzelnen Unternehmen. Die dafür aufgewendete Zeit ist Arbeitszeit. Sie ist, ggf. als Überstundenarbeit, auch dann zu vergüten, wenn die Untersuchung auf Veranlassung des Betriebs an einem sonst arbeitsfreien Tag vorgenommen wird.