Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.02.1993, Az.: V ZR 249/91
Anfechtungserklärung; Abweichende Anfechtungsgründe; Rechtzeitigkeit; Treu und Glauben
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.02.1993
- Aktenzeichen
- V ZR 249/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15195
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1993, 948-949 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Werden neue, von der ersten Anfechtungserklärung verschiedene Anfechtungsgründe wegen Täuschung geltend gemacht, so ist hierin eine neue Anfechtungserklärung zu sehen, deren Rechtzeitigkeit unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben steht.