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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.01.1985, Az.: 2 BvR 498/84

Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beschluß; Beschlußentwurf; Akt der öffentlichen Gewalt; Fehlende Unterschrift

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.01.1985
Aktenzeichen
2 BvR 498/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1985, 788 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1985, 334 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Verfassungsbeschwerde gegen einen versehentlich nur von zwei Richtern eines Oberverwaltungsgericht unterschriebenen "Beschlusses" ist unzulässig, da es sich insoweit nur um einen Beschlußentwurf und damit nicht um einen Akt öffentlicher Gewalt handelt.