Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.01.1985, Az.: 2 BvR 498/84
Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beschluß; Beschlußentwurf; Akt der öffentlichen Gewalt; Fehlende Unterschrift
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 17.01.1985
- Aktenzeichen
- 2 BvR 498/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12123
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1985, 788 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1985, 334 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Die Verfassungsbeschwerde gegen einen versehentlich nur von zwei Richtern eines Oberverwaltungsgericht unterschriebenen "Beschlusses" ist unzulässig, da es sich insoweit nur um einen Beschlußentwurf und damit nicht um einen Akt öffentlicher Gewalt handelt.