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§ 51 SchoG - Kommunale Schulverwaltung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Amtliche Abkürzung
SchoG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
223-2

Die Gemeinden, Gemeindeverbände und Schulverbände als Schulträger üben ihre Rechte und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheiten nach Maßgabe dieses Gesetzes aus.