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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.01.1966, Az.: 2 RU 151/63

Verteilung der Entschädigungslast; Tätigkeiten für mehrere Unternehmen; Zusammenhang der schädigenden Tätigkeiten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.01.1966
Aktenzeichen
2 RU 151/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10338
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 24, 216 - 221
  • DB 1966, 308 (Kurzinformation)
  • DB (Beilage) 1966, 6 (Volltext)
  • SozR Nr 3 zu § 1739 RVO

Amtlicher Leitsatz

Die Voraussetzungen für eine Verteilung der Entschädigungslast (RVO § 1739) sind auch gegeben, wenn die Tätigkeiten, durch deren schädigende Auswirkung die Gesundheitsstörung verursacht worden ist, nacheinander für mehrere Unternehmen ausgeübt worden sind; jedoch müssen die schädigenden Tätigkeiten ein einheitlicher zeitlich begrenzter Vorgang sein (Weiterführung von BSG 06.04.1960 2 RU 198/57 = BSGE 12, 65 und SozR Nr. 1 zu § 1739 RVO).