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§ 15 LHO - Anlagen zum Haushaltsplan

Bibliographie

Titel
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-92

Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:

  1. 1.

    eine Gliederung der Erträge und Aufwendungen nach dem Kontenrahmen,

  2. 2.

    eine Produktübersicht nach dem Produktrahmen,

  3. 3.

    eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne (Haushaltsübersicht),

  4. 4.

    eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Weitere Anlagen können dem Haushaltsplan beigefügt werden.