Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.07.2025, Az.: 2 BvR 350/25

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.07.2025
Aktenzeichen
2 BvR 350/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 20549
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250718.2bvr035025

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Bayern - 22.12.2022 - AZ: 3 B 21.2793
BVerwG - 10.10.2024 - AZ: BVerwG 2 C 15/23

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Der Beschwerdeführer hat überwiegend versäumt, darzulegen, warum ihm gegenwärtig ein Rechtsschutzinteresse zusteht. Ein solches ist auch nicht aus sich selbst heraus erkennbar. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz geltend macht, hat er diese Rüge nicht in einer den Anforderungen nach § 23 Absatz 1 Satz 2, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz genügenden Weise begründet.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.