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§ 2 HWaG - Einteilung der oberirdischen Gewässer

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Amtliche Abkürzung
HWaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
753-1

Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers werden eingeteilt in

  1. 1.
    Gewässer erster Ordnung:

    die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Gewässer;
  2. 2.
    Gewässer zweiter Ordnung:

    alle anderen Gewässer.