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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.12.1968, Az.: 6 RKa 33/68

Kassenärztliche Versorgung; Beteiligung eines Krankenhausarztes; Beschränkung der Beteiligung; Notwendige Beiladung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.12.1968
Aktenzeichen
6 RKa 33/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10781
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 29, 65 - 69
  • NJW 1969, 1594-1595 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Beteiligung eines leitenden Krankenhausarztes an der ambulanten kassenärztlichen Versorgung kann grundsätzlich nicht auf Überweisung durch bestimmte Gruppen von Kassenärzten, insbesondere nur durch Fachärzte, beschränkt werden.

2. Zu einem Rechtsstreit zwischen einer KÄV und einem Berufungsausschuß über die Beteiligung eines Krankenhausarztes sind die Landesverbände der Krankenkassen nicht notwendig beizuladen.