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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1969, Az.: I ZR 93/67

Verkäufer; Einzelhandelsgeschäft; Schadenhaftung; Mängel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.11.1969
Aktenzeichen
I ZR 93/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10989
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1970, 301-302 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 1077 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
  • NJW 1970, 653-656 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • VersR 1970, 131-133 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Pflicht des Verkäufers eines Einzelhandelsgeschäfts, dem Käufer die vor der Veräußerung in dem Unternehmen erzielten Umsätze mitzuteilen.

2. Die aus der Verletzung einer solchen Pflicht nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen herzuleitende Schadenhaftung des Verkäufers wird durch die in den §§ 459 ff. BGB über die Gewährleistung wegen Mängel der Sache getroffene Regelung nicht ausgeschlossen.