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§ 13 HmbBodSchG - Kosten

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Hamburgisches Bodenschutzgesetz - HmbBodSchG)
Amtliche Abkürzung
HmbBodSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2129-32

Die Kosten der nach § 3 und § 4 Absatz 2 angeordneten Maßnahmen tragen die zur Durchführung Verpflichteten. § 24 des Bundes-Bodenschutzgesetzes gilt entsprechend.