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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.03.1975, Az.: 2 BvR 70/75

Verbot der gemeinschaftlichen Verteidigung; Mehrere Beschuldigte; Ordnungswidrigkeitenverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.03.1975
Aktenzeichen
2 BvR 70/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10985
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 39, 205 - 210
  • DRiZ 1975, 153
  • MDR 1975, 553-554 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Das Verbot der gemeinschaftlichen Verteidigung (§ 146 StPO) mehrerer Beschuldigter ist auch insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als die Vorschrift im Wege über § 46 Abs. 1 OWiG auch für die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Gültigkeit hat.