Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.07.1962, Az.: I ZR 63/60
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.07.1962
- Aktenzeichen
- I ZR 63/60
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1962, 14603
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Prozessführer
des Walter P., Z. (Sch.),
Prozessgegner
die O. - Metallwarenfabrik GmbH, H. (We.),
Tenor:
wird der Akteneinsichtsantrag der Firma B. & Sc. KG, S.-W., vertreten durch Patentanwalt Dipl.-Ing. ..., vom 13. Juni 1962 abgelehnt.
Gründe:
Der Senat ist in entsprechender Anwendung von §41 o Abs. 3 PatG zuständig für die Entscheidung über einen Antrag dritter Personen auf Gewährung von Akteneinsicht in die beim Bundesgerichtshof entstandenen Akten eines Nichtigkeitsverfahrens. Sachlich sind die Vorschriften auf die Entscheidung über die Akteneinsicht des §24 Abs. 3 Satz 2-4 PatG entsprechend anwendbar. Beide Parteien des Nichtigkeitsverfahrens, in welchen die Nichtigkeitsklage zurückgenommen worden ist, haben der Akteneinsicht aus Gründen widersprochen, die ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse erkennen lassen, Der Antrag der Antragstellerin war deshalb abzulehnen.