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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 18.02.1972, Az.: 2 StR 376/71

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.02.1972
Aktenzeichen
2 StR 376/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 13617
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshof
hat in der Sitzung vom 18. Februar 1972
beschlossen:

Tenor:

Die Gründe des Beschlusses des Senats vom 5. Januar 1972 werden dahin berichtigt, daß auf Seite 7, Abs. 3, Zeile 3 (BA) das Wort "ohne" durch "von" ersetzt wird. Es handelt sich offensichtlich um ein Schreibversehen.

Willms
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Bundesrichter Baumgarten ist beurlaubt und deshalb an der Mitwirkung gehindert Willms
Meyer