Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.10.1999, Az.: 2 BvR 1538/99
Prognoseentscheidung im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung; Eingeschränkte Aussagekraft der Tatumstände nach längerem Vollzug der Freiheitsstrafe; Maßgeblichkeit der Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 24.10.1999
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1538/99
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 29841
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BewHi 2000, 230-233
- BewHi 2000, 457-458
- NJW 2000, 502-504 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 2000, 109-111 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 2000, 613 (red. Leitsatz)
- StV 2000, 265-266
Redaktioneller Leitsatz
Im Rahmen einer Prognoseentscheidung gem. § 57 StGB kommt den Umständen der Tat bei einem lang dauernden Vollzug der Strafe nur noch eine eigeschränkte Aussagekraft zu. Mit zunehmender Dauer der Freiheitsentziehung gewinnen dagegen Umstände für die Prognose an Bedeutung, die - wie das Verhalten im Vollzug oder die augenblicklichen Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels gem. § 2 StVollzG und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose entwickeln.