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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1959, Az.: 4 AZR 205/57

Angestellte des öffentlichen Dienstes; Geltendmachung von Ansprüchen; Eintritt der Verjährung; Verjährungsfrist; Klageerhebung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.06.1959
Aktenzeichen
4 AZR 205/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Freiburg (Breisgau) 18.02.1957 - VIII Sa 116/56

Fundstellen

  • DB 1959, 1032 (Kurzinformation)
  • JVBl 1960, 61

Amtlicher Leitsatz

TO A § 20 Abs. 3 S. 2 enthält für die Angestellten des öffentlichen Dienstes den Hinweis, daß sie mit der Geltendmachung aller nicht unter TO A S 1 fallenden Ansprüche zwar bis zum Eintritt der Verjährung Zeit haben, daß sie andererseits aber, wenn die Verjährungsfrist bei der Klageerhebung verstrichen ist, auch damit rechnen müssen, daß sich der Arbeitgeber auf die Verjährung beruft.