Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1959, Az.: 4 AZR 205/57
Angestellte des öffentlichen Dienstes; Geltendmachung von Ansprüchen; Eintritt der Verjährung; Verjährungsfrist; Klageerhebung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.06.1959
- Aktenzeichen
- 4 AZR 205/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10052
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Freiburg (Breisgau) 18.02.1957 - VIII Sa 116/56
Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 2 S. 2 TO A
- § 196 BGB
Fundstellen
- DB 1959, 1032 (Kurzinformation)
- JVBl 1960, 61
Amtlicher Leitsatz
TO A § 20 Abs. 3 S. 2 enthält für die Angestellten des öffentlichen Dienstes den Hinweis, daß sie mit der Geltendmachung aller nicht unter TO A S 1 fallenden Ansprüche zwar bis zum Eintritt der Verjährung Zeit haben, daß sie andererseits aber, wenn die Verjährungsfrist bei der Klageerhebung verstrichen ist, auch damit rechnen müssen, daß sich der Arbeitgeber auf die Verjährung beruft.