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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.03.1988, Az.: BVerwG 2 WD 54/87

Strafverfahren; Unterlassen einer Belehrung; Maßnahmebeschränkte Berufung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.03.1988
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 54/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12591
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Mitte Koblenz 25.05.1987 - M 2 VL 7/87

Fundstelle

  • NZWehrr 1989, 82

Amtlicher Leitsatz

Die allein mit einem Unterlassen der nach § 243 Abs. 4 S. 1 StPO vorgeschriebenen Belehrung begründete Berufung ist als maßnahmebeschränkte Berufung anzusehen.