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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.12.1994, Az.: 2 BvR 1205/94

Aufenthalts- und sozialrechtlicher Status; Anerkennung als Asylberechtigter; Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; Abschiebungshindernis; Asylrelevanz; Drohende Folter; Menschenrechtswidrige Behandlung; Türkei

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.12.1994
Aktenzeichen
2 BvR 1205/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13183
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NVwZ 1995, 52-53
  • NVwZ (Beilage) 1995, 52-53 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ-Beil. 1995, 52

Amtlicher Leitsatz

1. Im Hinblick auf den aufenthalts- und sozialrechtlichen Status, den eine Anerkennung als Asylberechtigter verbürgt, würde einem abgelehnten Asylbewerber durch die Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde ein besonders schwerer Nachteil entstehen, obwohl das VG das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses i. S. des § 53 AuslG bejaht hat.

2. Zur Asylrelevanz drohender Folter oder menschenrechtswidriger Behandlung in der Türkei.