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§ 95 FGO - Urteil

Bibliographie

Titel
Finanzgerichtsordnung (FGO)
Amtliche Abkürzung
FGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
350-1

Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.