Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.01.1981, Az.: 2 BvL 2/80

Kein Verstoß gegen GG; Landesausführungsgesetz; Beamte; Gehobener Justizdienst; Örtlicher Sitzungsvertreter; Staatsanwaltschaft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.01.1981
Aktenzeichen
2 BvL 2/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 11414
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Stolzenau 07.02.1980 - 4 Ds 78/79

Fundstellen

  • BVerfGE 56, 110 - 128
  • MDR 1981, 728 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1981, 1033-1034 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn nach dem Landesausführungsgesetz zum GVG die Bestellung von Beamten des gehobenen Justizdienstes zu örtlichen Sitzungsvertretern der Staatsanwaltschaft vollzogen werden kann, so verstößt dies weder gegen das Grundgesetz noch gegen sonstiges höherrangiges Bundesrecht.