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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.07.1979, Az.: 2 AZR 521/77

Betriebsratsmitglieder; Niederlegung des Betriebsratsamt; Nachwirkender Kündigungsschutz; Nachwirkungszeitraum; Ordentliche Kündigung; Fristlose Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.07.1979
Aktenzeichen
2 AZR 521/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 12.05.1977 - 5 Sa 680/76

Fundstellen

  • BB 1979, 1769
  • DB 1979, 2327-2330 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 359 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Betriebsratsmitglieder, die ihr Betriebsratsamt niedergelegt haben, genießen grundsätzlich den nachwirkenden Kündigungsschutz des KSchG § 15 Abs. 1 S. 2.

2. Erklärt der Arbeitgeber im Nachwirkungszeitraum gegenüber dem früheren Betriebsratsmitglied eine ordentliche Kündigung, so ist diese auch dann nichtig, wenn ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorgelegen hat.