Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.07.1979, Az.: 2 AZR 521/77
Betriebsratsmitglieder; Niederlegung des Betriebsratsamt; Nachwirkender Kündigungsschutz; Nachwirkungszeitraum; Ordentliche Kündigung; Fristlose Kündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.07.1979
- Aktenzeichen
- 2 AZR 521/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 12.05.1977 - 5 Sa 680/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1979, 1769
- DB 1979, 2327-2330 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1980, 359 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Betriebsratsmitglieder, die ihr Betriebsratsamt niedergelegt haben, genießen grundsätzlich den nachwirkenden Kündigungsschutz des KSchG § 15 Abs. 1 S. 2.
2. Erklärt der Arbeitgeber im Nachwirkungszeitraum gegenüber dem früheren Betriebsratsmitglied eine ordentliche Kündigung, so ist diese auch dann nichtig, wenn ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorgelegen hat.