Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.12.1983, Az.: II ZR 56/82
Weiterleitung von Geldbeträgen; Steuerberater; Gesellschafterversammlung; Formal erteilter Auftrag; Geschäftsführer ohne Auftrag
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.12.1983
- Aktenzeichen
- II ZR 56/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12199
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- GmbHR 1984, 96-98 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1984, 646-647 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 1461-1462 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1984, 310-312
Amtlicher Leitsatz
Weiterleitung erheblicher Geldbeträge durch Steuerberater ohne Wissen der Gesellschafterversammlung. Der Steuerberater kann sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, in Erfüllung eines formal wirksam erteilten Auftrages gehandelt zu haben; er muß sich vielmehr wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag behandeln lassen.