Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.06.1957, Az.: 4 AZR 5/55
Angestellter des öffentlichen Dienstes; Zahlung eines Ruhegeldes; Zusage für das Ausscheiden; Ruhegeldvereinbarung; Bindungswirkung; Annahmeerklärung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.06.1957
- Aktenzeichen
- 4 AZR 5/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10079
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 24 zu § 242 BGB Ruhegehalt
Amtlicher Leitsatz
Wird einem Angestellten des öffentlichen Dienstes die Zahlung eines Ruhegeldes für den Fall seines Ausscheidens zugesagt, so kommt eine den Dienstherrn bindende Ruhegeldvereinbarung zustande, ohne daß es einer besonderen Annahmeerklärung des Angestellten bedarf. Im Dienstverkehr öffentlicher Verwaltungen und Betriebe ist es nicht üblich, daß ein Angestellter eine ihn begünstigende Erklärung des Dienstherrn eigens annimmt.