Mein Name ist Roman Kütterer. Geboren wurde ich 1978 in Biberach a.d. Riss. Ende 1998 begann ich mein Jurastudium in Bayreuth, ergänzt um eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen. Das Zweiten Juristische Staatsexamen legte ich Anfang 2006 in Düsseldorf ab.
Warum ein Rechtsanwalt für Erbrecht? Damit das Erbe nicht dazu führt, dass sich Familien heillos zerstreiten, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Anwalt für Erbrecht zu kontaktieren, der Sie juristisch berät, der Ihre Interessen möglichst außergerichtlich und erst, wenn nötig, in einem Rechtsstreit durchsetzt.
Ich unterstütze Sie gerne bei der rechtssicheren Formulierung von Testamenten und Erbverträgen und übernehme im Falle eines Rechtsstreits die Vertretung Ihrer Interessen.
Dazu gehören:
· ausgezeichnete Expertise
· langjährige Erfahrung
· ausführliche Rechtsberatung
· außergerichtliche Interessenvertretung
· Prozessbegleitung
· schnelle, flexible Terminvereinbarung
· transparente Honorar-Struktur
· freundliches, engagiertes Kanzleiteam
· Persönliche und gute Erreichbarkeit
BERATUNGEN
Testament
Mit einer Beratung zum Thema Testament stellen Sie sicher, dass Sie genau über die gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung Ihres Nachlasses informiert werden. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und somit für Laien schwer zu durchschauen. Dazu zählen beispielsweise die Berechnung von Erb- und Pflichtteil.
Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, ist es unverzichtbar, dies in einem entsprechenden Testament oder Erbvertrag festzuhalten.
Erbschaftssteuer und Schenkung
Keine Steuer ist so umstritten wie die Erbschaftssteuer. Mit der Beratung eines kompetenten Anwalts vermeiden Sie unnötige Lasten für Ihre Erben und regeln schon zu Lebzeiten den Nachlass auch in steuerlicher Hinsicht.
Mit der planvollen Weitergabe Ihrer Vermögenswerte wollen Sie nicht nur einen Ihren Wünschen entsprechenden Fortgang sicherstellen, sondern auch Ihren Erben vermeidbare Lasten ersparen.
Vollmachten & Patientenverfügung
Es kann jeden von uns treffen – jederzeit: Unfall, Krankheit oder auch Altersfolgen können Sie in einen Zustand der Hilflosigkeit versetzen.
Es ist wichtig, mit eindeutigen Willenserklärungen in den wesentlichen Dingen des Lebens die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ärzte nicht Ihre Patientenverfügung ignorieren oder völlig fremde Personen vom Gericht als Betreuer bestellt werden.
Eine Stiftung errichten
Möchten Sie sicherstellen, dass mit Ihrem Erbe das Gemeinwohl gefördert wird? Dann sollten Sie über die Gründung einer Stiftung nachdenken. Ich berate Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und administrativen Durchführung.
Wenn Sie Ihr Erbe stiften möchten, können Sie zwischen verschiedenen Arten der Umsetzung wählen: Zu Lebzeiten oder aus dem Nachlass, zugunsten eines oder mehrerer Zwecke, eng reglementiert oder mit viel Entscheidungsspielraum für die Stiftungsorgane.
VERTRETUNG
Pflichtteil
Nicht nur der Erblasser benötigt detaillierte Informationen hinsichtlich des Pflichtteilsrechts. Auch als potentieller Erbe sollten Sie sich beraten lassen, welche Rechte Ihnen zustehen.
Erbengemeinschaft
Häufig tritt eine Erbengemeinschaft die Erbfolge an. Diese kann aus Verwandten, Pflichtteilsberechtigten, aber auch aus anderen Personen bestehen, die nach gesetzlicher Erbfolge oder durch ein Testament bzw. einen Erbvertrag zu Erben berufen sind. Erbengemeinschaften können besonders konfliktträchtige und komplizierte Gebilde sein.
Erbschein
Der Erbschein gibt Auskunft über die Personen, die Erben geworden sind und über die Höhe ihrer jeweiligen Erbquote. Als Ihr Rechtsanwalt informiere ich Sie, ob in Ihrem Fall ein Erbschein überhaupt erforderlich ist.
Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker trage ich Sorge dafür, die im Testament getroffenen Regelungen schnell und möglichst ohne Konflikte umzusetzen. Dabei übernehme ich für Sie die Rolle eines unparteiischen Experten, der sicherstellt, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne aufgeteilt wird.