Rechtsanwalt Patrick P. de Backer

Rechtsanwalt
Patrick P. de Backer

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Weitere Informationen über Patrick P. de Backer

Rechtsanwalt Patrick P. de Backer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Herr Patrick de Backer hat zudem die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich absolviert und ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

 

Er ist Gründer der Anwaltskanzlei De Backer Rechtsanwälte.
 

Seit ca.30 Jahren berät und vertritt Herr de Backer Mandanten bundesweit in

 

ARBEITSRECHTSANGELEGENHEITEN
(Spezialgebiet:Anwalt gegen Mobbing und AGG-Benachteiligung / Diskriminierung)

Herr Rechtsanwalt de Backer hat bereits viele Arbeitnehmer vertreten, die bei den größten Banken und Versicherungen sowie Dax-Unternehmen beschäftigt waren.

Es muss keineswegs ein Kampf "David gegen Goliath" sein, wenn Sie den richtigen Anwalt an ihrer Seite haben. Wissen ist Macht!

In der Regel gelingt eine außergerichtliche Einigung, es konnten aber auch vor Gericht (Arbeitsgericht Frankfurt am Main) aktuell (in 2018) große, zum Teil hohe sechstellige Abfindungen erreicht und - trotz der sehr schwierigen Materie- Entschädigungen (wegen Mobbings / Persönlichkeitsrechtsverletzungen) eingeklagt werden, daneben lange Freistellungszeiträume (unter voller Lohnfortzahlung nebst Sonderzahlungen) von bis zu zwei Jahren!

Dies bedeutet nicht, dass dies immer möglich sein wird, aber Sie dürfen versichert sein,

qualifizierte Beratung und Hilfe von einem spezialisierten Fachanwalt zu erhalten. 

 

ERBRECHTSANGELEGENHEITEN

(Spezialgebiet: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckungen) 

 

DATENSCHUTZRECHT

(Spezialgebiet: SCHUFA, SCHUFA-Löschungen).

 

Wegen den vielen Anfragen in diesem Bereich ("Schufa-Probleme") hat Herr Rechtsanwalt

de Backer hier ein spezialisiertes Team aufgebaut. Zur Seite stehen ihm:

 

Frau Rechtsanwältin Kristina Birlenberg

und

Frau Rechtsanwältin Anasheh Losch.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Patrick de Backer in der außergerichtlichen Beratungstätigkeit ebenso kompetent und erfahren wie in der gerichtlichen Vertretung vor allen Arbeitsgerichten einschließlich dem Bundesarbeitsgericht.

 

Rechtsanwalt Patrick de Backer hat eine Zusatzausbildung zum Fachanwalt fürErbrecht erfolgreich absolviert und hat zudem gemäß § 7 Abs.1 BORA die Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) erworben.

 

Lieber gleich zum Spezialisten, denn guter Rat zahlt sich aus! 

 

Aufgrund der modernen Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail) ist ein Vor-Ort-Termin in der Regel nicht erforderlich, wenn es gewünscht wird, ist ein persönliches Gespräch aber selbstverständlich gerne möglich.