Unsere Kanzlei betreut bundesweit sowohl private als auch gewerbliche Mandanten. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bilden Mandate aus dem Bereich IT-Recht. Sie haben z.B. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Widerrufsrecht, eine Abmahnung im Urheberrecht wegen Teilnahme an einer P2P Tauschbörse (Peer-To-Peer, abgemahnt z.B. über Kanzlei Negele Zimmel pp., Kornmeier pp., Nümann Lang, Waldorf Frommer, Rasch, Baumgarten Brandt, U+C, Schutt, Waetke, Fareds, von Kenne, Daniel Eisenlohr, Daniel Sebastian) oder Nutzung von Fotos auf Ihrer Website erhalten (Getty Images, Masterfile etc.)? Wir beraten und vertreten Sie gern!
Die Rechtsgebiete, in denen wir uns besonders gerne für Ihre Belange einsetzen, sind:
Internet- & Domainrecht
Medien- & Presserecht
Markenrecht & Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
EDV-Recht & IT-/TK-Recht
Straßenverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten
Um für Sie auf aktuellem Stand zu sein, werden selbstverständlich Fortbildungen besucht.
Rechtsanwalt Markus G. Werner
1994-1999 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Hannover,
2000 Erstes jur. Staatsexamen, 2001 Mitarbeit in der Rechtsabteilung der Lycos Europe GmbH in Gütersloh,
2001-2003 Referendariat in Hannover, Hemmingen und Potsdam-Babelsberg,
2003 Mitarbeit in der Rechtsabteilung der UFA Film&TV-Produktion GmbH in Potsdam-Babelsberg,
2003 Zweites jur. Staatsexamen,
2006 Fachanwaltslehrgang IT-Recht in Berlin.
Im März 2009 wurde Rechtsanwalt Werner seitens der Rechtsanwaltskammer Celle der Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht (auch kurz IT-Recht) verliehen.
Rechtsanwalt Werner ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der dortigen Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht (DAVIT).