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Rechtsanwalt
Jörg Koch

Kontakt

Rechtsanwalt Jörg W. Koch
Schaumburgallee 13
14052 Berlin

Rechtsgebiete

Weitere Informationen über Jörg Koch

Rechtsanwalt Jörg W. Koch, Berlin

Rechtsanwalt Jörg W. Koch ist seit 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht und im Strafrecht, des Weiteren im Familienrecht, dem allgemeinen Zivilrecht sowie im Ausländerrecht. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Koch hat ihren Sitz in Berlin-Spandau, unweit der Zitadelle und der Vivantes Klinik für Neurologie Spandau und dem Centro Vital.
Rechtsanwalt Jörg W. Koch misst seine Arbeit an dem Anspruch, jeden Mandanten auch in heiklen Rechtsfragen mit Fairness und Offenheit zu begegnen, um die Grundlage für eine dauerhafte und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu legen. Er strebt daher stets eine intensive und wechselseitige Kommunikation mit seinen Mandantinnen und Mandanten an.


Vertretung und Beratung: Verkehrsrecht

Die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Jörg W. Koch umfasst alle Fragen zu den verkehrsstrafrechtlichen und verkehrszivilrechtlichen Auseinandersetzungen und Anliegen seiner Mandanten.
In seiner Beratungspraxis zum Verkehrszivilrecht hilft Rechtsanwalt Jörg W. Koch seinen Mandantinnen und Mandanten auf den besonders unangenehmen Abwegen des Straßenverkehrs: Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, übernimmt Rechtsanwalt Koch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz, beispielsweise wegen Nutzungsausfalls Ihres Kraftfahrzeugs oder Sachschäden, und unterstützt Sie in der Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite. Hinzu kommt die Abwicklung Ihrer Ansprüche gegenüber den beteiligten Versicherungsunternehmen.
Zur verkehrszivilrechtlichen Praxis von Rechtsanwalt Jörg W. Koch zählt auch die Beratung in den rechtlichen Fragen des Kraftfahrzeugkaufs.
Auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts und -ordnungswidrigkeitenrechts vertritt Rechtsanwalt Jörg W. Koch seine Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit Vorwürfen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können („Führerscheinverlust“) oder bereits geführt haben – beispielsweise wenn der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt, des Fahrens unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss, eines unerlaubten Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) vorliegt oder einer Sachbeschädigung beziehungsweise Körperverletzung im Straßenverkehr im Raum steht.
Eine frühzeitige Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren kann die Chancen bedeutend erhöhen, die Sachlage im Sinne des Mandanten zu klären und Fehleinschätzungen der Behörden zu vermeiden: Suchen Sie, wenn möglich, daher früh den Kontakt zu Rechtsanwalt Jörg W. Koch, wenn Ihnen ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen wird!


Strafverteidiger in Berlin-Spandau

Rechtsanwalt Jörg W. Koch steht seinen Mandantinnen und Mandanten als Strafverteidiger zur Seite. Hierzu zählt die Vertretung ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, also bereits bei scheinbar unverfänglichen „informellen“ Gesprächswünschen der Polizei, im weiteren Ermittlungsverfahren, bei Haftprüfungsterminen, im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen sowie in Strafbefehlssachen und in der Hauptverhandlung.
Gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Aussagen ohne Beistand des Verteidigers zu machen, ist empfehlenswert – auch und insbesondere dann, wenn man sich selbst nichts vorzuwerfen hat.
Rechtsanwalt Jörg W. Koch hat Erfahrung als Verteidiger in Strafsachen unter anderem nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Vermögensstraftraten (Betrug, Diebstahl) und Körperverletzungsdelikten. Er verteidigt in Jugendstrafsachen.
Sind Sie durch eine Straftat geschädigt worden? In besonderen Fällen kann Rechtsanwalt Jörg W. Koch Ihre Interessen im Rahmen der Nebenklagevertretung („Opferanwalt“) beziehungsweise, wenn Sie im Strafprozess als Zeuge angehört werden, Sie als Zeugenbeistand durch das Verfahren begleiten.


Beratung und Vertretung im Familienrecht

Rechtsanwalt Jörg W. Koch berät seine Mandantinnen und Mandanten in allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere, nicht zuletzt dann, wenn ein angenehmes Zusammenleben nicht mehr möglich ist: Rechtsanwalt Koch vertritt Ihre Interessen im Scheidungsverfahren sowie in Sorgerechts- und Umgangskonflikten sowie bei Auseinandersetzungen um gemeinsame Vermögensgegenstände oder in Unterhaltsfragen.
Das Anliegen von Rechtsanwalt Jörg W. Koch geht in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, dahin, eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden soweit die Parteien dies mittragen, gilt dies auch. im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Wann immer nötig vertritt Rechtsanwalt Koch das Anliegen seiner Mandantinnen und Mandanten aber auch im familienrechtlichen Verfahren dezidiert und streitbar.


Beratung und Vertretung im Ausländerrecht

Rechtsanwalt Jörg W. Koch berät Mandantinnen und Mandanten auf dem Gebiet des deutschen Ausländerrechts sowie der europäischen Regelungen des Migrationsrechts. Seine Beratung betrifft beispielsweise Fragen zur Aufenthaltserlaubnis, zur Niederlassungserlaubnis und zur Beschäftigung. Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Koch seine Mandanten in ihren Anliegen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung, drohender Ausweisung, aber zu ihren Rechten und Pflichten bezüglich einer Einbürgerung oder bezüglich Integrationskursen. Rechtsanwalt Jörg W. Koch steht darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt zu Dolmetschern und Übersetzern für, so dass nach Absprache die Beratung in der jeweiligen Muttersprache erfolgen kann.
 

Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Anliegen

Rechtsanwalt Jörg W. Koch leistet seinen Mandantinnen und Mandanten umfassende juristische Beratung in allen zivilrechtlichen Fragen, in der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und der Abwehr unberechtigter Forderungen beispielsweise aus einem Kaufvertrag, einem Mietvertrag, einem Darlehensvertrag oder einem Verbraucherkreditvertrag.