Herzlich willkommen auf meiner Profilseite!
Ich bin Gründungspartner der Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Bahr & Wöllstein in Wiesbaden.
Meine Kollegen und ich beraten und vertreten sowohl gewerbliche Mandanten und Freiberufler als auch Privatpersonen, insbesondere rund um das Thema Immobilienrecht und Baurecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Der Mandant und seine Interessen stehen im Mittelpunkt meiner Beratung. Ihre Ziele können dabei von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bis zu einer gemeinsamen einvernehmlichen Erarbeitung von Lösungen reichen. Alle Entscheidungen zur Vorgehensweise treffe ich gemeinsam mit Ihnen.
Mein Anspruch ist nicht nur eine fachlich herausragende sondern auch eine wirtschaftliche Beratung meiner Mandanten. Die Frage der Vergütung wird daher stets vor der eigentlichen Beauftragung besprochen. In Betracht kommt eine anwaltliche Vergütung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Im Einzelfall können auch Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis geschlossen werden. Fragen Sie gerne unverbindlich an.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bwnotar.de/
Immobilienrecht und Baurecht
Meine Beratungsschwerpunkte liegen im Immobilien- und Baurecht, sowohl bei der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung als auch bei der gerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen.
Hier einige Beispiele aus dem Bereich des Immobilien- und des Baurechts:
- Entwurf bzw. Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Wohnungskaufverträgen
- Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Strukturen beim Immobilienkauf (z.B. als Familienpool, Share Deal)
- Vorbereitung von und Begleitung bei Beurkundungen
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen (Bauträgervertrag, Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Generalübernehmervertrag, Projektsteuerungsvertrag, Grundstückskaufvertrag, Subunternehmervertrag etc.)
- Prüfung von Bürgschaften, z.B. Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Garantieversprechen
- Prüfung und Durchsetzung baurechtlicher Ansprüche, z.B. Mängel am Bau, Gewährleistungsansprüche, Planungsfehler, Klage auf Nachbesserung, Vertragsstrafe, Werklohnklagen, Baukostenüberschreitung
- Begleitung von Abnahmen und Teilabnahmen
- Beweissicherung, z.B. in Form von einstweiligen Verfügungsverfahren oder selbständigen Beweisverfahren
- Durchsetzung oder Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche (z.B. sog. Hammerschlagsrecht)
- Bauzeitenverzögerung, Schadenersatz, Behinderungsanzeigen