Das Strafrecht hält gravierendste Eingriffe zulasten der Beschuldigten bereit. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren drohen Fahrverbot und empfindliche Geldbußen.
In beiden Bereichen ist stets engagierte Verteidigung erforderlich und zwar in sämtlichen Verfahrensabschnitten, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren. Was hier "verschlafen" wird, kann im Rahmen der Hauptverhandlung, also vor Gericht, regelmäßig nur schwer nachgeholt werden. Darum ist gute Vorbereitung stets oberstes Gebot.