GAEDE Rechtsanwälte-Fachanwälte
Rechtsanwalt Heiko Gaede
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Gaede, Jahrgang 1961, ist zugelassener Rechtsanwalt einschließlich regelmäßiger Notarvertretungen seit 1990.
Ihm wurde im Jahre 1993 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Heiko Gaede seit 1997. Herrn Rechtsanwalt Heiko Gaede wurde im März 2009 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Befugnis erteilt, zudem die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.
Auf zivilrechtlichem Gebiet fallen die Haupttätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Gaede in die Rechtsgebiete der Fachanwaltschaften
- Arzthaftungsrecht
- Medizinrecht
- Arbeitsrecht
- Familienrecht mit der gesamten Palette des Erbrechts einschließlich Vermögensnachfolgeregelungen. .
Im besonderem Maße hat Rechtsanwalt Gaede sich auf den Bereich des Medizinrecht sowie Vertragsarzt- ,Standes ,- Zulassungs- und Honorarrechts der Ärzte sowie Arzthaftungsrecht spezialisiert. Damit gehen einher als weitere Schwerpunkte das Arzthaftungsrecht und das Arztstrafrecht.
Rechtsanwältin Martina Gaede
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin Martina Gaede (Jahrgang 1962) ist seit 1996 Anwältin in Hessen. Sie war daneben wissenschaftliche Mitarbeiterin bei juristischen Buchprojekten sowie Vortragstätigkeiten. Frau Rechtsanwältin Gaede hat an der Universität Würzburg studiert und nach Ihrem Referendariat in Bayern Ihr 2. Staatsexamen im Jahre 1991 abgelegt.
Frau Rechtsanwältin Gaede verfügt über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. Sie betreut vorwiegend erbrechtliche und familienrechtliche Mandate und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete. Frau Rechtsanwältin Gaede wurde von der Rechtsanwaltskammer die Befugnis erteilt, die Bezeichnungen Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Großer Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist das Erbrecht und dabei insbesondere die Beratung bei Testamentserstellung, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht,das führen von Erbprozesse, Unterstützung im Erbscheinsverfahren, Begleitung bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sowie die Betreuung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen.
Frau Rechtsanwältin Gaede ist u.a Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).