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Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase

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Dr. Stephan Hase

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Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase, LL.M. – Sinntal

Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase, LL.M., berät und vertritt seit weit über 30 Jahren Unternehmen und unternehmerisch tätige Menschen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, also zu Fragen des Patentrechts, Gebrauchsmusterrechts, Kennzeichenrechts (Logos, Marken, Namen) und des Designrechts.

Weiterhin ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase versiert auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts.

In urheberrechtlichen Angelegenheiten aber auch in allgemeinen Zivilsachen wie z.B. Gewährleistung oder Erbrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Hase auch Privatpersonen.

Mit über 30 Jahren Erfahrung, was technische, Namensgebungs- und Designfragen betrifft, verfügt Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase über ein tiefes Verständnis nicht allein der juristischen Aspekte, sondern auch der betriebswirtschaftlichen Anliegen seiner Mandanten. Von 1999 bis 2006 hatte Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase eine professorale Stellung im Bereich Betriebswirtschaftslehre (Unternehmensplanung, Unternehmensführung, Controlling und Technologiemanagement) inne.

Dieser Zugang zu technischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Anliegen erlaubt es Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase, die Aufgabenstellung seiner Mandanten hoch effizient zu bearbeiten.

In seinen von internationalen Beziehungen geprägten juristischen Fachgebieten berät Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase seine Mandanten kompetent auch in englischer Sprache und übernimmt entsprechende Gestaltungsaufgaben. Nach seiner juristischen Ausbildung in Deutschland erwarb Rechtsanwalt Dr. Hase im Jahr 1981 den Degree des Master of Laws der Columbia University, New York.

Beratung und Gestaltung stehen im Mittelpunkt

In seiner Praxis legt Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase besonderen Wert auf die außergerichtliche Beratung zu allen Rechtsgebieten, auf denen er tätig ist. In erster Linie unterstützt er seine unternehmerisch tätigen Mandanten in der Entwicklung einer Lösung auf dem Verhandlungsweg.

  • Vertretung vor deutschen und EU-Gerichten & -Behörden

Versprechen Verhandlungslösungen keinen Erfolg oder ist dieser Weg aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht gangbar, ist Dr. Stephan Hase als zugelassener Rechtsanwalt selbstverständlich berufen, die Sache seines Mandanten vor allen Gerichten und Behörden in Deutschland zu vertreten, zu denen er zugelassen ist. Neben allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sind dies das Bundespatentgericht und in einigen Anliegen auch der Bundesgerichtshof, das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und die EU-Kommission.

  • Verträge planen, aushandeln, gestalten, nachbereiten

Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase versteht sich gut auf Fragen der Präsentation und der Kundengewinnung aus Sicht seiner Unternehmensmandanten. Er berät sie entsprechend im Rahmen von Verhandlungen und der Gestaltung von Verträgen, von ihrer Vorbereitung über die Aushandlung bis zur Nachbereitung.

  • Gutachter-Kompetenz: Produkte oder Prozessrisiken bewerten

Insbesondere zu Schutzrechten ermittelt Rechtsanwalt Dr. Hase den jeweiligen Schutzbereich und recherchiert zur Konkurrenzsituation sowie zum Marktnutzen. Zudem steht Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase seinen Mandanten auch in allen weiteren Anliegen zur Seite, um die Rechtslage im Rahmen eines konzisen juristischen Gutachtens zu bewerten. Ist die Rechtslage mit Blick auf die ökonomischen Bedürfnisse des Mandanten solide geklärt, lässt sich mancher Rechtsstreit vermeiden.

  • Technologieberatung

Mit einem Netzwerk aus Spezialisten unterstützt Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase das Unternehmen im Rahmen der Technologieberatung von der Ideenfindung über die Produkt- oder Prozessentwicklung hin zur rechtlichen Absicherung der angestrebten Marktstellung.

  • Innovationsmanagement

Schließlich berät Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase Unternehmen in strategischen Planungen und Entwicklungen – namentlich bei der Erstellung von Businessplänen und Pflichtenheften zur Kontrolle, Kommunikation und Präsentation von Projektvorhaben – mit Blick auf ihre Produkte, Dienstleistungen, Fertigungs- und Managementprozesse.

Rechtsanwalt für Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Dr. Stephan Hase beschäftigt sich seit mehr als drei Jahrzehnten mit Fragen der Technik, insbesondere im Bereich Maschinenbau und Mechanik.

In seiner Praxis als Rechtsanwalt für Patent- und Gebrauchsmusterrecht unterstützt Dr. Stephan Hase Erfinder dabei, ihre Erfindung auszuarbeiten und zu formulieren, um den Schutzbereich des Patents oder Gebrauchsmusters exakt zu definieren – mit Blick auf den bekannten Stand der Technik und mögliche Eingriffe in fremde Schutzrechte.

Rechtsanwalt für Kennzeichen- und Designrecht

Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase führt für seine Mandanten alle im Zusammenhang mit Marken, Namen oder Logos (Kennzeichen) oder der ästhetischen Gestaltung von Gegenständen (Designrecht) erforderlichen Recherchen durch, nimmt die Anmeldung der jeweiligen Schutzrechte vor und betreut das Anliegen bis zur Anmeldung gegenüber der Behörde oder vor Gericht.

Weiterhin vertritt Rechtsanwalt Dr. Hase seine Mandanten in Verletzungs- und Löschungsverfahren.

Rechtsanwalt für das Vertragsrecht des Unternehmens

Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase berät zur Gestaltung jeglicher Verträge, die ein Unternehmen oder Menschen in unternehmerischer Verantwortung benötigen.

Auf Wunsch übernimmt er es auch, das Unternehmen in den jeweiligen Verhandlungen gegenüber den Vertragspartnern zu vertreten.

Verhandlungsgeschick und profunde Kenntnis sinnvoller Vertragsgestaltungen bringt Rechtsanwalt Dr. Hase unter anderem auf dem Gebiet von Kauf- und Nutzungsverträgen, Franchisingverträgen, Kooperationsverträgen, Exklusivverträgen, Gesellschaftsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein.

Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

Zur umfassenden Betreuung seiner Unternehmensmandanten zählt Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase die Beratung zu den rechtlichen Spielregeln des Wettbewerbs.

Auf der Basis seiner juristischen und ökonomischen Kompetenz berät er unter anderem präventiv zu den für das jeweilige Unternehmen wichtigen Marktordnungsregeln.

Rechtsanwalt Dr. Hase vertritt Unternehmen gegen wettbewerbsrechtliche Angriffe von dritter Seite und nimmt ihre Rechte gegenüber Dritten wahr.

Rechtsanwalt für Urheberrecht

Rechtsanwalt Dr. Hase berät seine Mandantinnen und Mandanten, Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer und Privatleute, zu Fragen eines möglichen Urheberrechtsschutzes und unterstützt sie dabei, ihr intellektuelles Eigentum zu kommerzialisieren sowie gegen Angriffe von dritter Seite zu schützen.

Für Sie zu erreichen – Information und Kontakt

In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch klärt Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase mit Ihnen ab, ob er Ihnen in Ihrer Sache sinnvoll helfen kann.

Im Anschluss arbeitet Rechtsanwalt Dr. Hase mit Ihnen die Sache durch und schlägt Ihnen Wege für die weitere Vorgehensweise vor – mit Blick auf zu erwartende Kosten und den Nutzen – und berät Sie zu den Erfolgsaussichten.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase, LL.M., ist für Sie per E-Mail, Telefon und Fax sowie per Videokonferenz zu erreichen.

Tel.: 0 66 65 / 90 09 50

Fax: 0 66 65 / 91 88 68

Handy: 01 71 / 5 21 89 38

E-Mail: hase.rechtsanwalt@t-online.de

Postanschrift & Sitz der Kanzlei

Dr. Stephan Hase, Rechtsanwalt

Oberdorfstr. 17

36391 Sinntal