Rechtsanwalt Dr. Horstmann berät und übernimmt Verteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger liegen im Betäubungsmittelrecht, in Wirtschafts-, Kapital- und Jugendstrafsachen.
Die Erfahrung strafrechtlicher Verfolgung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ausgesetzt zu sein, ist für den Betroffenen nicht selten existenzgefährdend und verstärkt die Lebenskrise, die hiermit regelmäßig einhergeht. In komplexen Konfliktlagen ist neben juristischem Sachverstand immer auch soziale Kompetenz gefordert.
Rechtsanwalt Dr. Horstmann hat im Jahre 2008 die Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehen bekommen.
