Rechtsanwältin Doreen Hanke, Brandenburg an der Havel
Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Doreen Hanke das Referendariat beim Landgericht Cottbus, in der Rechtsabteilung der deutschen Bundeswehr sowie in einer angesehenen Kanzlei in Wien. Nach ihrem Assessor-Examen war Rechtsanwältin Hanke zunächst als Mitarbeiterin einer überörtlichen Sozietät tätig, seit dem Jahr 2001 arbeitet Doreen Hanke als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei.
Aufgrund ihrer ausgeprägten Berufserfahrung und im Anschluss an anspruchsvolle Fortbildungslehrgänge verlieh die Rechtsanwaltskammer Brandenburg Rechtsanwältin Doreen Hanke die Befugnis, die besondere Berufsbezeichnung der Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Neben ihrer Spezialisierung auf alle Fragen des Familienrechts ist Rechtsanwältin Doreen Hanke besonders kundig auf dem Gebiet des Grundstücksrechts, des Immobilien- und Maklerrechts, des Mietrechts, Pacht- und Wohneigentumsrechts und leistet ihren Mandantinnen und Mandanten Beistand in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Fachanwältin für Familienrecht in Brandenburg/Havel
Als Fachanwältin für Familienrecht bietet Rechtsanwältin Doreen Hanke ihren Mandantinnen und Mandanten umfassenden rechtlichen Beistand in den oft hoch sensiblen Angelegenheiten, die auf diesem Rechtsgebiet entschieden werden.
Insbesondere berät sie ihre Mandantin beziehungsweise ihren Mandanten im Fall der zu Ende gehenden Ehe über die Möglichkeiten der einvernehmlichen Scheidung sowie einer entsprechenden Trennungsfolgen- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Hierzu gehören etwa die Regelung des Trennungsunterhalts, die Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögensgegenstände, Verträge, Guthaben und Schulden, der Zugewinnausgleich sowie die Klärung aller Verhältnisse nach der Scheidung, insbesondere der nacheheliche Unterhalt oder die Sorgerechtsfragen mit Blick auf gemeinsame Kinder (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindesunterhalt).
Ist eine einvernehmliche Trennungnicht zu erreichen, vertritt Rechtsanwältin Doreen Hanke die Interessen ihrer Mandantin beziehungsweise ihres Mandanten selbstverständlich im Rahmen der streitigen Scheidung.
Rechtsanwältin Hanke berät und vertritt des Weiteren in allen Anliegen der nichtehelichen Beziehung, etwa zu den Eltern- und Unterhaltsrechten oder bei Streitigkeiten im Rahmen der Trennung.
Die familienrechtliche Praxis von Rechtsanwältin Hanke beschränkt sich naturgemäß nicht auf diese eher unschönen Seiten des menschlichen Miteinanders. So berät sie Verlobte zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Ehevertragsrechts sowie der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, beispielsweise zum Güterrecht oder zum Namensrecht.
Wer als Kind oder Schwiegerkind von pflegebedürftigen Menschen der älteren Generation mit den Auskunfts- und Regressansprüchen der Sozialbehörden wegen nicht aus eigener Kraft zu finanzierender Pflegekosten konfrontiert wird, erhält von Rechtsanwältin Doreen Hanke Beistand zur fairen Regelung der anstehenden Kostenverteilung zwischen älterem Menschen, Staat und nachgeborenem Kind und Schwiegerkind.
Anwältin für Grundstücksrecht und Maklerrecht
Es ist stets ein hohes wirtschaftliches Risiko, ganz gleich ob es die Investition in das eigene Haus ist, oder das auf gutes Recht gegründete Verhältnis zu den Nachbarn oder eben der geschäftliche Verkehr mit Grundstücken – Rechtsanwältin Doreen Hanke berät ihre Mandantinnen und Mandanten kompetent in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie.
Dazu zählt unter anderem die juristisch versierte Analyse aller rechtlichen Chancen und Risiken, die mit Haus und Grundstück verbunden sind, beispielsweise in Gestalt von Dienstbarkeiten, Mängeln des Objekts, Wohnrechten oder Wegerechten.
Rechtsanwältin Doreen Hanke übernimmt die Vertretung in Streitigkeiten um den Kaufvertrag über das Haus oder das Wohneigentumsrecht beziehungsweise den Maklervertrag. Besser natürlich, wenn Konflikte im Vorfeld bereits vermieden werden können. Selbstverständlich zählt daher die Beratung zu allen vertraglichen Fragen, zu den Rechtsfragen der Finanzierung oder einer rechtssicheren Verkehrswertermittlung ebenfalls zu den Leistungen von Rechtsanwältin Doreen Hanke, Brandenburg an der Havel.
Mietrechtliche Vertretung und Beratung
In allen rechtlichen Fragen sowie in möglichen Streitigkeiten auf Grundlage eines Mietvertrags oder im Rahmen von Wohneigentum sind Vermieter und Mieter sowie (selbst nutzende) Wohnungseigentümer gut bei Rechtsanwältin Doreen Hanke aufgehoben.
Rechtsanwältin Hanke übernimmt die Beratung zu allen Gestaltungsaufgaben der wesentlichen Verträge, vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten in Verhandlungen und Auseinandersetzungen um Mieterhöhungen oder Pachterhöhungen und prüft die Rechtslage in Konflikten, die sich unter anderem auf Nebenkosten, Mietminderungen, Schönheitsreparaturen oder Mängel der Mietsache (beispielsweise Schimmel oder falsche Flächenangaben) beziehen.
Bei der Neugründung von Wohneigentum übernimmt Rechtsanwältin Hanke es, den neuen Eigentümer zu beraten, Mieter über ihre Rechte aufzuklären, des Weiteren steht die Fachfrau für immobilienrechtliche Fragen auch zur Seite, wenn es innerhalb des bestehenden WEG-Verhältnisses zu Auseinandersetzungen kommt, z.B. in der Frage, welche Rechte der Eigentümerversammlung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern zustehen (Renovierungskosten, Modernisierungskosten, Nachbarschaftsrechte).
Beratung und Vertretung zum Sozialrecht
Auf dem Gebiet des Sozialrechts arbeitet die öffentliche Verwaltung leider nicht durchgängig mit jener Sorgfalt, die von einer staatlichen Behörde zu erwarten ist. Rechtsanwältin Doreen Hanke leistet ihren Mandantinnen und Mandanten Beistand insbesondere in den Anliegen des Sozialgesetzbuchs II und III (sogenanntes „Hartz IV“, Arbeitslosengeld II), mit Blick etwa auf Fragen der Bedarfsgemeinschaft, der Rückforderung geleisteter Zahlungen, der Kosten für Unterkunft und Heizung oder des Sanktionen Regimes der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters.
Zur sozialrechtlichen Praxis von Rechtsanwältin Doreen Hanke zählen des Weiteren die Beratung zu Fragen des Schwerbehindertenrechts (Anerkennung von Behinderungsgraden, Ausweisprobleme) sowie zu Anliegen des Renten- und Rentenversicherungsrechts.
Kompetenz zeigt sich in der Vollstreckung
Auf dem Klageweg ein rechtskräftiges Urteil oder auf dem Weg des Mahnbescheids bzw. Vollstreckungsbescheids einen „Titel“ in der Hand zu haben, ist erst die sprichwörtliche halbe Miete – Pfändung, Vollstreckung von Forderung, Zins und Kosten gehören zur sachkundigen anwaltlichen Arbeit unbedingt hinzu.
Rechtsanwältin Doreen Hanke übernimmt das kompetente Inkasso, also das Eintreiben von Forderungen und überprüft bei Bedarf für ihre Mandanten gegen diese gerichtete Forderungen. Rechtsanwältin Hanke ist versiert auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts und bietet beiden Seiten des Vollstreckungsverhältnisses ihren kompetenten Beistand zur Durchsetzung ihrer Forderungen beziehungsweise zur Abwendung unbilliger Härten.