Kanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge und Familienrecht
Sie haben ein Problem im Erbrecht oder Familienrecht und suchen einen Rechtsanwalt, der Ihr Vertrauen verdient? In der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin finden Sie engagierte Rechtsanwälte, die ihr Fach beherrschen. Wir beraten Mandanten seit rund 30 Jahren im Erbrecht und Familienrecht.
Im Konfliktfall verfolgen wir in Ihrem Interesse eine zweistufige Strategie: Zunächst setzen wir auf eine Verhandlungslösung. Wo diese von Ihrem Streitgegner blockiert wird, vertreten wir Ihre Rechte vor Gericht.
I. Was wir für Sie im Erbrecht tun
Die Kanzlei Knoop & Kollegen berät Erblasser, Erben und enterbte Nachkommen umfassend im Pflichtteilsrecht. Im Konfliktfall vertreten wir Ihre Interessen sowohl auf dem Verhandlungsweg als auch vor Gericht.
Nachlassplanung:
- Rechtssichere Testamente und Erbverträge
- Vereinbarungen zum Pflichtteilsverzicht
- Unterstützung bei der Erbauseinandersetzung
- Eheverträge unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Folgen
- Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten
- Gründung von Stiftungen und Erarbeitung der Satzung
- Erbrechtliche Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen von Unternehmen
- Erstellung und Umsetzung von komplexen Vermögenstransferplänen
- Strategien zum kompletten Ausschluss einzelner Nachkommen vom Erbe
Vorweggenommene Erbfolge:
- Steueroptimale Nachlassregelung für Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiervermögen und Kunstsammlungen
- Optimale Nutzung der Freibeträge für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- Übergabeverträge im Sinne der vorweggenommenen Erbfolge
- Wohn- oder Nießbrauchsrechte
- Rechtswirksame Rückfallklauseln als Schutz vor Eventualfällen
Pflichtteil:
- Ermittlung aller Pflichtteilsansprüche in Ihrer Familie
- Prüfung von Ansprüchen Dritter auf Pflichtteile
- Rechtliche Reaktionsstrategie bei Pflichtteilsansprüchen
- Unterstützung von Erben bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche
- Beratung zu pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen bei Schenkungen des Erblassers
- Prüfung der Pflichtteilsansprüche enterbter Nachkommen
- Nachlassbewertung zur korrekten Ermittlung von Pflichtteilen
- Durchsetzung von Auskunftsansprüchen zur korrekten Berechnung von Pflichtteilen
- Beschaffung aller nötigen Belege über den Nachlass per Notarverzeichnis
- Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei Schenkungen des Erblassers
II. Was wir für Sie im Familienrecht tun
Gegen faule Tricks hilft nur ein Mittel: Fachlich fundierte Kompetenz mit Durchsetzungsvermögen. Mit der Kanzlei Knoop & Kollegen haben Sie in jedem Fall einen starken Partner an Ihrer Seite.
Scheidung:
- Trennungsberatung im Vorfeld einer Scheidung
- Beratung zur optimalen Verhandlungsstrategie für Ihre Scheidung
- Durchsetzung Ihrer Rechte beim Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich
- Klärung von Ansprüchenauf Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt
- Klärung der Wohnungsfrage nach der Scheidung
- Gerechte Verteilung der Haushaltsgegenstände
- Reibungslose Scheidung per Scheidungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen
- Verhandlung und Ausarbeitung von Scheidungsverträgen
Zugewinnausgleich:
- Beratung zum Zugewinnausgleich und Prüfung der Anspruchsgrundlagen
- Entwicklung der optimalen Verhandlungsstrategie für den Zugewinnausgleich
- Zugewinnregelung für Hauseigentümer und Unternehmer im Scheidungsfall
- Beantragung Zugewinnausgleichsverfahren
- Bewertung des Vermögens in Kooperation mit Sachverständigen
- Durchsetzung Ihrer Auskunftsansprüche gegenüber dem Ehepartner
- Vermeidung von Zwangsverkäufen von Immobilien, Unternehmen, Aktien etc.
Gemeinschaftliches Vermögen:
- Regelung von Miteigentum an Immobilien
- Aufteilung der Anteile an gemeinsamen Bankkonten und Wertpapierguthaben
- Abwicklung von Gemeinschaftseigentum an Immobilien
- Schuldübernahme gegen Übernahme des gegnerischen Grundstücksanteils
- Vertretung Ihrer Interessen beim Gesamtschuldnerausgleich
- Aufteilung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten (z.B. Hauskredit).
- Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Schwiegereltern bei Zuwendungen
- Lösung von Konflikten auf dem Verhandlungsweg und nötigenfalls vor Gericht