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Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: UAG
Gliederungs-Nr.: 1100-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg
(Untersuchungsausschussgesetz - UAG)

Vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 41) (1)

Geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl. I Nr. 17)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Aufgaben, Einsetzung und Zusammensetzung 
  
Aufgabe1
Einsetzung2
Untersuchungsauftrag3
Zusammensetzung, Vorsitz4
Vorsitzende5
Stellvertretende Vorsitzende6
Stellvertretende Mitglieder7
Ausscheiden von Mitgliedern8
  
Abschnitt 2 
Verfahren 
  
Einberufung, Beschlussfassung, Anwendung der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg9
Unterausschuss10
Öffentlichkeit der Sitzungen, Geheimschutz11
Mitteilungen über Sitzungen und Unterlagen12
Ordnungsgewalt13
Protokollierung14
Beweisaufnahme15
Aktenvorlage, Aussagegenehmigung, Zutrittsrecht16
Zeuginnen und Zeugen17
Zwangsmittel18
Aussageverweigerungsrecht19
Belehrung20
Vernehmung, Fragerecht21
Sachverständige22
Herausgabepflicht, Beschlagnahme und Durchsuchung23
Rechts- und Amtshilfe24
Verlesen von Protokollen und Schriftstücken25
  
Abschnitt 3 
Beendigung des Verfahrens 
  
Beendigung26
Aussetzung und Auflösung27
Berichte28
Kosten und Auslagen29
Gerichtliches Verfahren30
Einschränkung von Grundrechten31
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 41)