Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Wann darf man bei einer gewerblichen Tätigkeit fremde Markenbezeichnungen oder Firmennamen verwenden? Bei Rechtsfragen im gewerblichen Bereich erhalten Sie von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz eine fachgerechte, gezielte Beratung. Der Begriff "gewerblicher Rechtsschutz" umfasst alle geistigen Schutzrechte, die für Unternehmen jeglicher Branchen relevant sind. Kommt es zur Verletzung Ihrer geistigen Eigentumsrechte, steht Ihnen der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit seinem Fachwissen zur Seite und vertritt sie effektiv bei allen Prozessen, sowohl gerichtlichen als auch außergerichtlichen.

Aufgrund seiner besonderen Kompetenzen und Erfahrungen im Markenrecht, Designrecht und Sortenschutzsrecht ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz für Sie der passende Ansprechpartner wenn Sie zum Beispiel eine Idee, eine Erfindung, eine Marke oder Kennzeichnung schützen lassen möchten.. Zu seinem Tätigkeitsgebiet gehören darüber hinaus die klassischen Schutzrechte wie Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht und Patentenrecht.

Eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung beginnt in der Regel mit einer Abmahnung, die den Verletzter auf sein wettbewerbswidriges Verhaltens aufmerksam macht. Auch wenn Sie selbst mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sind Sie bei einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in guten Händen. Er verteidigt seine Mandanten gegen die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadenersatzansprüchen.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz übernimmt für seine Mandanten ebenfalls die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum sowie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Er ist ebenfalls befugt seine Mandanten bei Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren vor diesen Institutionen zu vertreten. Zudem prüft und erstellt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Verträge. Dazu gehören zum Beispiel Lizenzverträge, für den Fall, dass Sie auch anderen die Nutzbarmachung Ihres Patents zugänglich machenwollen.

Wie wird man Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Für den Lehrgang zur Fachanwaltstitelverleihung im Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz sind besondere theoretische Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmackmuster- und Sortenschutzrecht
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken
  • Wettbewerbsrecht bzw. Lauterkeitsrecht und Werberecht
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Die Voraussetzung der besonderen praktischen Erfahrung ist laut Fachanwaltsordnung gegeben, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz insgesamt 80 Fälle aus mindestens drei der oben genannten Bereiche bearbeitet hat. Mindestens 30 dieser Fälle müssen rechtsförmliche gewesen sein, von diesen müssen wiederum 15 Fälle als gerichtliche Verfahren abgehandelt worden sein.

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