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Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SBKG
Gliederungs-Nr.: 2131-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)

Vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1111)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes 
  
Zweck und Anwendungsbereich1
Aufgabenträger2
Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Technischen Hilfe3
Aufgaben der Landkreise, des Regionalverbandes Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz4
Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz5
Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz6
  
Abschnitt 2 
Die Feuerwehren 
  
Aufgaben der Feuerwehren7
Arten der Feuerwehren8
Feuerwehrverbände9
Brandschutzsatzung10
Freiwillige Feuerwehr11
Pflichtfeuerwehr12
Berufsfeuerwehr13
Werkfeuerwehr14
Überörtliche Hilfe, Unterstützung15
  
Abschnitt 3 
Katastrophenschutz 
  
Außergewöhnliche Einsatzlage, Großschadenslage, Katastrophe16
Katastrophenschutzbehörden17
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes18
Mitwirkung im Katastrophenschutz19
Vorbereitende Maßnahmen und Nachbereitung20
Bewältigung von außergewöhnlichen Einsatzlagen, Großschadenslagen und Katastrophen21
Nachbarschaftshilfe, Einsatz bei außergewöhnlichen Einsatzlagen, Auswärtiger Einsatz, Einsatz im Ausland, Amtshilfe22
  
Abschnitt 4 
Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz 
  
Allgemeines23
Dienst im Katastrophenschutz24
  
Abschnitt 5 
Rechtsverhältnisse der aktiven ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz 
  
Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall25
Haftung für Schäden26
  
Abschnitt 6 
Einsatzleitung und Führungsorganisation 
  
Einsatzleitung im Brandschutz und in der Technischen Hilfe27
Leitung der Abwehrmaßnahmen im Katastrophenschutz28
  
Abschnitt 7 
Aufsicht 
  
Aufsichtsbehörden im Brandschutz und in der Technischen Hilfe29
Landesbrandinspekteur, Landesbrandinspekteurin30
Brandinspekteur, Brandinspekteurin31
Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz32
  
Abschnitt 8 
Vorbeugender Gefahrenschutz 
  
Verhütung von Gefahren33
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen34
Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen34a
Gefahrenverhütungsschau35
Sicherheitswache36
Aufklärung und Selbsthilfe37
  
Abschnitt 9 
Pflichten der Bevölkerung 
  
Gefahrenmeldung38
Hilfeleistungspflichten39
Duldungspflichten40
Entschädigungen41
  
Abschnitt 10 
Gesundheitsbereich 
  
Mitwirkung des Gesundheitswesens42
Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe43
  
Abschnitt 11 
Kostenregelung 
  
Kostenträger im Brandschutz und in der Technischen Hilfe44
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege44a
Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr45
Kostenträgerschaft46
Kostenersatz bei einer Großschadenslage oder einer Katastrophe47
Feuerschutzsteuer48
  
Abschnitt 12 
Ergänzende Bestimmungen 
  
Ausbildung, Fortbildung und Übungen49
Feuerwehrschule des Saarlandes50
Integrierte Leitstelle51
Datenschutz52
  
Abschnitt 13 
Schlussvorschriften 
  
Zuständigkeiten anderer Behörden53
Ermächtigungen54
Einschränkung von Grundrechten55
Ordnungswidrigkeiten56
Übergangsregelungen57
Inkrafttreten58
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1607 zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Saarland vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.