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Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) 
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) 
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HDSIG
Gliederungs-Nr.: 300-47
gilt ab: 25.05.2018
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2018 S. 82 vom 09.05.2018

Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) (2)

Vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82 (1))

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718)

INHALTSVERZEICHNIS§§
  
ERSTER TEIL 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Erster Abschnitt 
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Verarbeitung personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitung3
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume4
  
Dritter Abschnitt 
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen 
  
Benennung5
Rechtsstellung6
Aufgaben7
  
Vierter Abschnitt 
Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte 
  
Rechtsstellung und Unabhängigkeit8
Wahl9
Persönliche Voraussetzungen10
Amtsverhältnis11
Verschwiegenheitspflicht12
Zuständigkeit und Aufgaben13
Befugnisse14
Gutachten und Untersuchungen, Tätigkeitsbericht15
Informationspflichten16
Benachteiligungsverbot bei Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten17
Personal- und Sachausstattung18
  
Fünfter Abschnitt 
Rechtsbehelfe 
  
Gerichtlicher Rechtsschutz19
  
ZWEITER TEIL 
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 
  
Erster Abschnitt 
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Erster Titel 
Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken 
  
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten20
Verarbeitung zu anderen Zwecken21
Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen22
  
Zweiter Titel 
Besondere Verarbeitungssituationen 
  
Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses23
Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken24
Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken25
Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Untersuchungen im Fall von Geheimhaltungspflichten26
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften27
Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistischen Zwecken28
Datenverarbeitung bei öffentlichen Auszeichnungen und Ehrungen28a
Datenverarbeitung in Gnadenverfahren28b
Datenübermittlung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen28c
  
Dritter Titel 
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane 
  
Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane29
Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane30
  
Zweiter Abschnitt 
Rechte der betroffenen Person 
  
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person31
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden32
Auskunftsrecht der betroffenen Person33
Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")34
Widerspruchsrecht35
  
Dritter Abschnitt 
Sanktionen 
  
Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren bei Verstößen nach Artikel 83 der Verordnung (EU) Nr. 2016/67936
Strafvorschriften37
Bußgeldvorschriften38
  
Vierter Abschnitt 
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche 
  
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche39
  
DRITTER TEIL 
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 
  
Erster Abschnitt 
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Anwendungsbereich40
Begriffsbestimmungen41
Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten42
  
Zweiter Abschnitt 
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten43
Verarbeitung zu anderen Zwecken44
Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken, archivarischen oder statistischen Zwecken45
Einwilligung46
Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen47
Datengeheimnis48
Automatisierte Einzelentscheidung49
  
Dritter Abschnitt 
Rechte der betroffenen Person 
  
Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen50
Benachrichtigung betroffener Personen51
Auskunftsrecht52
Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung53
Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person54
Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten55
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit56
  
Vierter Abschnitt 
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 
  
Auftragsverarbeitung57
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche58
Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung59
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten60
Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten61
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung62
Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten63
Vorherige Konsultation der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten64
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten65
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen66
Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen67
Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen68
Qualitätssicherung personenbezogener Daten vor deren Übermittlung69
Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung70
Protokollierung71
Vertrauliche Meldung von Verstößen72
  
Fünfter Abschnitt 
Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen 
  
Allgemeine Voraussetzungen73
Datenübermittlung bei geeigneten Garantien74
Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien75
Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern76
  
Sechster Abschnitt 
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden 
  
Gegenseitige Amtshilfe77
  
Siebter Abschnitt 
Haftung und Sanktionen 
  
Schadensersatz und Entschädigung78
Strafvorschriften79
  
VIERTER TEIL 
Informationsfreiheit 
  
Anspruch auf Informationszugang80
Anwendungsbereich81
Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange82
Schutz personenbezogener Daten83
Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse84
Antrag85
Verfahren bei Beteiligung Dritter86
Entscheidung87
Kosten88
Die oder der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte89
  
FÜNFTER TEIL 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften90
Inkrafttreten91
  
VerwaltungskostenverzeichnisAnlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82)

(2) Red. Anm.:

Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

Vom 8. März 2024 (GVBl. 2024 Nr. 9)

Die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. EU Nr. L 132 S. 1), wird umgesetzt durch

  1. 1.

    [...]

  2. 3.

    §§ 40 und 44 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718),

  3. 4.

    [...]