Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayHSchG
Gliederungs-Nr.: 2210-1-1-WK
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)

BayRS 2210-1-1-K

Vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245)

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (GVBl. S. 221)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Teil A 
Geltungsbereich 
  
Geltungsbereich1
  
Erster Teil B 
Staatliche Hochschulen 
  
Abschnitt I 
Allgemeine Grundlagen 
  
Aufgaben2
Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium3
Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Frauenbeauftragte4
Finanzierung5
Verbesserung der Studienbedingungen5a
Aufgaben der Forschung und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen6
Koordinierung der Forschung7
Forschung mit Mitteln Dritter8
Künstlerische Entwicklungsvorhaben, anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Fachhochschulen9
Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter10
Rechtsstellung11
Körperschaftsangelegenheiten und staatliche Angelegenheiten12
Satzungsrecht13
Hochschulentwicklungsplanung14
Zielvereinbarungen15
Zusammenwirken von Hochschulen16
Mitglieder der Hochschule17
Rechte und Pflichten der Mitglieder18
  
Abschnitt II 
Aufbau und Organisation der Hochschulen 
  
Organe und Organisationseinheiten19
Hochschulleitung20
Präsident, Präsidentin21
Weitere gewählte Mitglieder der Hochschulleitung22
Kanzler, Kanzlerin23
Erweiterte Hochschulleitung24
Senat25
Hochschulrat26
Fakultät27
Dekan, Dekanin28
Prodekan, Prodekanin29
Studiendekan, Studiendekanin30
Fakultätsrat31
Fakultätsvorstand32
Studienfakultäten33
Medizinische Fakultäten34
Kuratorium35
Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen36
Allgemeine Bestimmungen für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung37
Wahlen38
Unvereinbarkeit mehrerer Ämter39
Zusammensetzung von Gremien40
Verfahrensregelungen41
  
Abschnitt III 
Studierende und Gaststudierende 
  
Allgemeine Bestimmungen42
Allgemeine Qualifikationsvoraussetzungen43
Besondere Qualifikationsvoraussetzungen44
Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige45
Immatrikulationshindernisse46
Befristete, bedingte Immatrikulation47
Rückmeldung, Beurlaubung48
Exmatrikulation49
Gaststudierende50
Ausführungsbestimmungen51
Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung52
Finanzierung53
  
Abschnitt IV 
Studium, Lehre und Prüfungen 
  
Studienjahr54
Studienziel und Studienreform55
Studiengänge, sonstige Studien56
Regelstudienzeiten, Studienstruktur57
Studienordnungen58
Studienleitende Maßnahmen, begrenzte Fächerwahl59
Studienberatung60
Prüfungen, Prüfungsordnungen61
Prüfer und Prüferinnen62
Anrechnung von Kompetenzen63
Promotion64
Lehrbefähigung, Lehrbefugnis65
  
Abschnitt V 
Akademische Grade 
  
Verleihung akademischer Grade66
Führung akademischer Grade deutscher Hochschulen67
Führung ausländischer Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen, Strafvorschrift68
Entziehung69
Zuständige Behörde70
  
Abschnitt VI 
Beiträge und Gebühren 
  
Studienbeiträge und Gebühren71
(weggefallen)72
  
Abschnitt VII 
Körperschaftsvermögen 
  
Körperschaftshaushalt, Verwaltung, Rechnungslegung73
  
Abschnitt VIII 
Aufsicht 
  
Rechts- und Fachaufsicht74
Informationsrecht, Aufsichtsmittel75
  
Zweiter Teil 
Nichtstaatliche Hochschulen und sonstige Einrichtungen 
  
Abschnitt I 
Nichtstaatliche Hochschulen 
  
Staatliche Anerkennung76
Rechtswirkungen der Anerkennung77
Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung78
Lehrkräfte, Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen79
Anwendung von Vorschriften für staatliche Hochschulen80
Promotionsrecht und Habilitationsrecht81
Universität der Bundeswehr München82
Kirchliche Hochschulen83
Zuschüsse84
Aufsicht85
  
Abschnitt II 
Sonstige Einrichtungen 
  
Feststellung, Gestattung86
  
Abschnitt III 
Gemeinsame Vorschriften für nichtstaatliche Hochschulen und sonstige Einrichtungen 
  
Untersagung, Ordnungswidrigkeiten87
  
Dritter Teil 
Studentenwerke 
  
Aufgaben88
Errichtung und Zuständigkeit89
Rechtsstellung und Organisation90
Vertreterversammlung91
Verwaltungsrat92
Geschäftsführung93
Aufsicht94
Finanzierung und Wirtschaftsführung95
Ausführungsbestimmungen96
  
Vierter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Abschnitt I 
Übergangsvorschriften 
  
Übergangsvorschriften für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten97
(weggefallen)98
Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie99
Besondere Förderangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine100
Übergangsvorschrift betreffend Studienbeiträge101
(weggefallen)102
  
Abschnitt II 
Schlussvorschriften 
  
Sondervorschriften103
Anwendung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes104
Abschlüsse von Spätaussiedlern im Sinn des Bundesvertriebenengesetzes105
Rechtsvorschriften106
Einschränkung von Grundrechten106a
Inkrafttreten, Außerkrafttreten107
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Artikel 132 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414). Zur weiteren Anwendung s. Artikel 128 des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414).