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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: IRG
Gliederungs-Nr.: 319-87
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Anwendungsbereich 
  
Anwendungsbereich1
  
Zweiter Teil 
Auslieferung an das Ausland 
  
Grundsatz2
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung3
Akzessorische Auslieferung4
Gegenseitigkeit5
Politische Straftaten, politische Verfolgung6
Militärische Straftaten7
Todesstrafe8
Konkurrierende Gerichtsbarkeit9
Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen9a
Auslieferungsunterlagen10
Spezialität11
Bewilligung der Auslieferung12
Sachliche Zuständigkeit13
Örtliche Zuständigkeit14
Auslieferungshaft15
Vorläufige Auslieferungshaft16
Auslieferungshaftbefehl17
Fahndungsmaßnahmen18
Vorläufige Festnahme19
Bekanntgabe20
Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls21
Verfahren nach vorläufiger Festnahme22
Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten23
Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls24
Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls25
Haftprüfung26
Vollzug der Haft27
Vernehmung des Verfolgten28
Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung29
Vorbereitung der Entscheidung30
Durchführung der mündlichen Verhandlung31
Entscheidung über die Zulässigkeit32
Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit33
Haft zur Durchführung der Auslieferung34
Erweiterung der Auslieferungsbewilligung35
Weiterlieferung36
Vorübergehende Auslieferung37
Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren38
Beschlagnahme und Durchsuchung39
Rechtsbeistand40
Vereinfachte Auslieferung41
Anrufung des Bundesgerichtshofes42
  
Dritter Teil 
Durchlieferung 
  
Zulässigkeit der Durchlieferung43
Zuständigkeit44
Durchlieferungsverfahren45
Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung46
Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg47
  
Vierter Teil 
Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse 
  
Grundsatz48
Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit49
Sachliche Zuständigkeit50
Örtliche Zuständigkeit51
Vorbereitung der Entscheidung52
Rechtsbeistand53
Umwandlung der ausländischen Sanktion54
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen54a
Entscheidung über die Vollstreckbarkeit55
Bewilligung der Rechtshilfe56
Entschädigung der verletzten Person56a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens56b
Vollstreckung57
Kosten der Vollstreckung57a
Sicherung der Vollstreckung58
  
Fünfter Teil 
Sonstige Rechtshilfe 
  
Zulässigkeit der Rechtshilfe59
Leistung der Rechtshilfe60
Gerichtliche Entscheidung61
Datenübermittlung ohne Ersuchen61a
Gemeinsame Ermittlungsgruppen61b
Audiovisuelle Vernehmung61c
Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren62
Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren63
Durchbeförderung von Zeugen64
Durchbeförderung zur Vollstreckung65
Herausgabe von Gegenständen66
Beschlagnahme und Durchsuchung67
Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen67a
  
Sechster Teil 
Ausgehende Ersuchen 
  
Rücklieferung68
Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren69
Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren70
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland71
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens71a
Bedingungen72
  
Siebenter Teil 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Regelungen 
  
Grenze der Rechtshilfe73
Zuständigkeit des Bundes74
Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen74a
Kosten75
Gegenseitigkeitszusicherung76
Anwendung anderer Verfahrensvorschriften77
Elektronische Kommunikation und Aktenführung77a
Verordnungsermächtigung77b
  
Abschnitt 2 
Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr 
  
Anwendungsbereich77c
Übermittlung personenbezogener Daten 77d
Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle77e
Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses77f
Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten 77g
Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten77h
  
Achter Teil 
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Regelungen 
  
Vorrang des Achten Teils78
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung79
  
Abschnitt 2 
Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union 
  
Auslieferung deutscher Staatsangehöriger80
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung81
Nichtanwendung von Vorschriften82
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen83
Auslieferungsunterlagen83a
Bewilligungshindernisse83b
Verfahren und Fristen83c
Entlassung des Verfolgten83d
Vernehmung des Verfolgten83e
  
Abschnitt 3 
Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union 
  
Durchlieferung83f
Beförderung auf dem Luftweg83g
  
Abschnitt 4 
Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union 
  
Spezialität83h
Unterrichtung über Fristverzögerungen83i
Rechtsbeistand83j
  
Neunter Teil 
Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 
  
Abschnitt 1 
Freiheitsentziehende Sanktionen 
  
Unterabschnitt 1  
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland 
  
Grundsatz84
Voraussetzungen der Zulässigkeit 84a
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen 84b
Unterlagen84c
Bewilligungshindernisse84d
Vorläufige Bewilligungsentscheidung84e
Gerichtliches Verfahren84f
Gerichtliche Entscheidung84g
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung84h
Spezialität 84i
Sicherung der Vollstreckung 84j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung84k
Durchbeförderung zur Vollstreckung84l
Durchbeförderungsverfahren 84m
Durchbeförderung auf dem Luftweg84n
  
Unterabschnitt 2  
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union  
  
Vorläufige Bewilligungsentscheidung85
Gerichtliches Verfahren85a
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde85c
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung85d
Inländisches Vollstreckungsverfahren 85e
Sicherung der weiteren Vollstreckung85f
  
Abschnitt 2 
Geldsanktionen 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Regelungen 
  
Vorrang86
  
Unterabschnitt 2 
Eingehende Ersuchen 
  
Grundsatz87
Vollstreckungsunterlagen87a
Zulässigkeitsvoraussetzungen87b
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung87c
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung87d
Rechtsbeistand87e
Bewilligung der Vollstreckung87f
Gerichtliches Verfahren87g
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen87h
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung87i
Rechtsbeschwerde87j
Zulassung der Rechtsbeschwerde87k
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte87l
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister87m
Vollstreckung87n
Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 387o
  
Unterabschnitt 3 
Ausgehende Ersuchen 
  
Grundsatz87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung87q
  
Abschnitt 3 
Einziehung 
  
Grundsatz88
Voraussetzungen der Zulässigkeit88a
Unterlagen88b
Ablehnungsgründe88c
Verfahren88d
Vollstreckung88e
Aufteilung der Erträge88f
Sicherstellungsmaßnahmen89
Ausgehende Ersuchen90
  
Abschnitt 4  
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen  
  
Unterabschnitt 1  
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland 
  
Grundsatz 90a
Voraussetzungen der Zulässigkeit 90b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen 90c
Unterlagen90d
Bewilligungshindernisse90e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung90f
Gerichtliches Verfahren 90g
Gerichtliche Entscheidung90h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung90i
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung90j
Überwachung der verurteilten Person90k
  
Unterabschnitt 2 
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union 
  
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung90l
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person90m
Inländisches Vollstreckungsverfahren90n
  
Abschnitt 5 
Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft 
  
Grundsatz90o
Voraussetzungen der Zulässigkeit90p
Unterlagen90q
Bewilligungshindernisse90r
Vorläufige Bewilligungsentscheidung90s
Gerichtliches Verfahren90t
Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung90u
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung90v
Durchführung der Überwachung90w
Erneuerte und geänderte Maßnahmen90x
Abgabe der Überwachung90y
Rücknahme der Überwachungsabgabe90z
  
Zehnter Teil 
Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Regelungen 
  
Vorrang des Zehnten Teils91
  
Abschnitt 2 
Europäische Ermittlungsanordnung 
  
Grundsatz91a
Voraussetzungen der Zulässigkeit91b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe91c
Unterlagen91d
Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung 91e
Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen91f
Fristen91g
Erledigung des Ersuchens91h
Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln91i
Ausgehende Ersuchen91j
  
Abschnitt 3 
Besondere Formen der Rechtshilfe 
  
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union92
Inhalt des Ersuchens92a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten92b
Datenübermittlung ohne Ersuchen92c
Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung92d
Gemeinsame Ermittlungsgruppen93
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung94
Sicherungsunterlagen95
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen96
  
Elfter Teil 
Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen 
  
Grundsatz96a
Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen96b
Vollstreckung96c
Rechtsbehelf96d
Ausgehende Ersuchen96e
  
Zwölfter Teil 
Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten 
  
Anwendungsbereich97a
Übermittlung personenbezogener Daten97b
Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle97c
  
Dreizehnter Teil 
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen 
  
Vorrang des Dreizehnten Teils98
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung99
  
Vierzehnter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung100
Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen101
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen102
Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe103
Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland104
Ausgleich von Schäden105
Einschränkung von Grundrechten106
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.