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Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: FAG
Gliederungs-Nr.: 6030-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein
(Finanzausgleichsgesetz - FAG)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 6030-4

Vom 12. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 808, 996) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1004)

Inhaltsübersicht§§
  
  
Erster Teil 
Grundsätze 
  
Finanzierung kommunaler Aufgaben1
Finanzausgleichsleistungen2
  
Zweiter Teil 
Verbundwirtschaft 
  
Finanzausgleichsmasse3
Verwendung der Finanzausgleichsmasse4
Regelüberprüfung5
  
Dritter Teil 
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Zuweisungen an die Gemeinde Helgoland und die Gemeinden auf den nordfriesischen Marschinseln und Halligen 
  
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden6
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich unterschiedlicher Steuerkraft und bedarfstreibender Bevölkerungsstrukturlasten7
Ermittlung der Ausgangsmesszahl8
Ermittlung der Steuerkraftmesszahl9
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten10
Zuweisungen an die Gemeinde Helgoland und die Gemeinden auf den nordfriesischen Marschinseln und Halligen11
  
Vierter Teil 
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte 
  
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte12
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich unterschiedlicher Umlagekraft, bedarfstreibender sozialer Lasten und bedarfstreibender Bevölkerungsstrukturlasten13
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten14
  
Fünfter Teil 
Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte 
  
Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte zum Ausgleich übergemeindlicher Aufgaben15
  
Sechster Teil 
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden und Kreise 
  
Konsolidierungshilfen16
Fehlbetragszuweisungen17
  
Siebter Teil 
Zweckzuweisungen und kommunaler Investitionsfonds 
  
Sonderbedarfszuweisungen18
Kommunaler Investitionsfonds und weitere Finanzmittel für Infrastrukturmaßnahmen19
Zuweisungen für Theater und Orchester20
Zuweisungen für Aufnahme und Integration21
Zuweisungen zur Förderung des Büchereiwesens22
Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen23
Zuweisungen für kommunale Schwimmsportstätten24
Zuweisungen für den IT-Verbund Schleswig-Holstein25
Zuweisungen für den Verein zur Unterhaltung der schleswig-holsteinischen Gemeindeverwaltungsschule e. V. (Schulverein)26
  
Achter Teil 
Umlagen 
  
Kreisumlage27
Amtsumlage28
Finanzausgleichsumlage29
  
Neunter Teil 
Leistungen außerhalb der Verbundwirtschaft 
  
Feuerschutzsteuer30
Zuweisungen des Landes zur Förderung von freiwilligen gemeindlichen Gebietsänderungen31
Bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden32
Zuweisungen des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte für Schulsozialarbeit33
  
Zehnter Teil 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Beirat für den kommunalen Finanzausgleich34
Ermittlung der Einwohnerzahl35
Begriffsbestimmungen und statistische Grundlagen36
Festsetzung und Berichtigung der Schlüsselzuweisungen37
Auszahlung der Schlüsselzuweisungen38
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs vom 12. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 808, 996)