Alkohol am Steuer: Die geltenden Promillegrenzen und die drohenden Konsequenzen

17.07.2013 4902 Mal gelesen Autor: Oliver Ermert
Die Konsequenzen einer Alkoholfahrt richten sich u. a. nach der festgestellten Blutalkoholkonzentration. Die relevanten Grenzen liegen bei 0,3, 05, 1,1 und 1,6 Promille. Die zu erwartende Blutalkoholkonzentration kann mit einer einfachen Formel selbst errechnet werden.

Alkohol am Steuer: Die geltenden Promillegrenzen und die drohenden Konsequenzen

Zu den schwerwiegenden Verkehrsdelikten gehört das Fahren unter Alkoholeinfluß. Im Jahr 2012 wurden knapp 150.000 Verstöße registriert. Unter Alkoholeinfluß kam es zu zahlreichen Unfällen, bei denen 342 Menschen starben und knapp 19.000 Personen verletzt wurden. Dennoch werden die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluß und die hieraus resultierenden Konsequenzen noch immer von vielen Autofahrern unterschätzt.

Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit

Für Fahranfänger gilt: 0,0 %. Fahranfänger sind Autofahrer, die sich noch in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind. Werden sie alkoholisiert  am Steuer angetroffen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 2 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld bis 250,- €, die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminars und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.

Alle anderen handeln erst ordnungswidrig, wenn sie sich mit 0,5 Promille oder mehr fahren. Es drohen 4 Punkte, ein Bußgeld bis 1.500,- € und ein Fahrverbot von bis zu drei  Monaten. Die höhere Punktezahl, das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot treffen ab 0,5 Promille selbstverständlich auch Fahranfänger. 

Alkoholfahrt als Straftat

Kommt es aufgrund des Alkoholkonsums zu Fahrfehlern, (z. B. Schlangenlinien), macht man sich ab einem Blutalkoholgehalt von  0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) sogar strafbar. Dann droht - bei Ersttätern- eine Geldstrafe und ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Kommt es zu einem Unfall, drohen von der Art dieselben Folgen, allerdings fallen die Strafen höher aus. Wird bei dem Unfall  jemand verletzt oder getötet, muß auch der Ersttäter mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Bei einem Unfall besteht im Übrigen die Gefahr, daß Haftpflichtpflicht- und Vollkaskoversicherung bei dem Alkoholsünder in Regress gehen bzw. ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern, so daß der Fahrer den angerichteten Schaden ganz oder teilweise selbst tragen muß.

Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Wer mit dieser Konzentration ein Kraftfahrzeug führt, macht sich in jedem Fall strafbar. Ist der Betreffende Ersttäter, droht eine Geldstrafe zwischen einem und zwei Monatsgehältern. Daneben entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist von neun bis zwölf Monaten an, gerechnet ab Rechtskraft der Entscheidung. Während der Sperrfrist darf die Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis erteilen. In Ausnahmefällen kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen und lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille muß vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-pychologische Untersuchung (MPU), der sog. Idiotentest, durchgeführt werden. 

Berechnung der Blutalkoholkonzentration

Die Alkoholkonzentration hängt u. a. von der genossenen Alkoholmenge und dem Körpergewicht ab. Sie lässt sich  g r o b  nach folgender Formel berechnen: 

Alkoholmenge in Gramm : 60 % bis 80 % des Körpergewichts

Die Alkoholmenge in Gramm ergibt sich aus der Angabe "Volumenprozent"         (= vol.). 13 % vol. bedeutet, daß ein Liter des Getränks, z. B. Wein, 130 g Alkohol enthält.

Der Faktor, mit dem das Körpergewicht multipliziert wird, hängt u. a. vom Fettanteil im Gewebe ab. Bei Männern wir das Körpergewicht mit dem Faktor 0,7 bis 0,8, bei Frauen mit dem Faktor 0,6 bis 0,7 multipliziert.

Beispiel:            Ein Mann wiegt 80 kg. Wenn er einen Liter Wein trinkt, kann er                                    2,3  Promille  erreichen (130 g : (80 kg x 0,7)).

Ein Teil des konsumierten Alkohols schlägt sich nicht in der Blutalkoholkonzentration nieder. Das sog. Resorptionsdefizit wird häufig mit 10 % der konsumierten Menge angegeben, kann aber auch erheblich höher ausfallen. 

Abgebaut werden pro Stunde mindestens 0,1 Promille. Tückisch ist der Restalkohol: Wer sich nach durchzechter Nacht mit 2,0 Promille ins Bett legt kann auch nach acht Stunden Schlaf 1,1 Promille Alkohol im Blut haben und absolut fahruntüchtig sein.