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Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: MRVG
Gliederungs-Nr.: 312-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt
(Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)

Vom 29. November 1989 (Amtsbl. 1990 S. 81, 334)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (Amtsbl. S. 1226)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
  
I. Abschnitt 
Grundsätze 
  
Anwendungsbereich1
Ziele2
Gestaltung3
Einschränkungen4
  
II. Abschnitt 
Einrichtungen, Organisation 
  
Einrichtungen5
Vollstreckungsplan6
  
III. Abschnitt 
Planung, Gestaltung 
  
Aufnahme7
Behandlungs- und Eingliederungsplan8
Behandlung9
Gesundheitshilfe10
Ausbildung, Beruf11
Maß des Freiheitsentzugs12
Hausordnung13
  
IV. Abschnitt 
Rechte, Einschränkungen 
  
Persönlicher Besitz14
Besuche, Telefongespräche15
Hörfunk, Fernsehen16
Schriftwechsel, Pakete, Zeitungen17
Religionsausübung18
Besondere Sicherungsmaßnahmen, Festnahmen19
Unmittelbarer Zwang20
Begründungspflicht21
  
V. Abschnitt 
Finanzielle Regelungen 
  
Verfügung über eigenes Geld, Barbetrag22
Arbeitsentgelt, Zuwendungen23
Überbrückungsgeld24
Verwahrung25
  
VI. Abschnitt 
Beschwerderecht, Besuchskommission 
  
Beschwerderecht26
Besuchskommission27
  
VII. Abschnitt 
Zuständigkeiten, Kosten 
  
Zuständigkeiten28
Kosten29
  
VIII. Abschnitt 
Patientendatenschutz, Akteneinsicht 
  
Personenbezogene Daten30
Erhebung, Speicherung und sonstige Nutzung31
Forschung, Ausbildung, Fortbildung32
Löschung von Daten33
Akteneinsicht34
Datenverarbeitung im Auftrag35
  
IX. Abschnitt 
Durchführungs- und Schlussbestimmungen 
  
Verwaltungsvorschriften36
Einschränkung von Grundrechten37
Personen- und Funktionsbezeichnungen38
In-Kraft-Treten39