§ 39 MRVG
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Landesrecht Saarland
IX. Abschnitt – Durchführungs- und Schlussbestimmungen
§ 39 MRVG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.